Der Bundesrat will der Täuschung von Investierenden bezüglich nachhaltiger Eigenschaften von Finanzprodukten und -dienstleistungen vorbeugen. Diese müssen mit mindestens einem Nachhaltigkeitsziel verträglich sein oder helfen, es zu erreichen.
Für Schweizer Unternehmen mit einer Bilanzsumme von mindestens 20 Millionen Franken oder einem Umsatz von mehr als 40 Millionen Franken gilt ab 1. Januar 2024 die Verordnung zur Klimaberichterstattung. Sie soll Risiken aufzeigen.
An der 27. Weltklimakonferenz wurde ein neuer Fonds für die verletzlichsten Länder beschlossen. Er soll sie im Umgang mit Schäden durch den Klimawandel unterstützen. Wichtige Fragen dazu blieben allerdings ungeklärt.